Ziergeflügel

Als „Ziergeflügel“ werden Wildgeflügelarten bezeichnet, die typischerweise dem Menschen nicht als Nutztier dienen, sondern als Blickfang in Parks oder in naturnahen Anlagen, wobei ihr natürliches Biotop bestmöglich nachgeahmt wird. Es handelt sich dabei um Tierarten, die in der Natur genau so vorkommen (bzw. vorkamen), ohne züchterische Beeinflussung durch den Menschen.

 

Ziergeflügel wird unterteilt in Hühnerartige, Wildtauben und Wasserziergeflügel:

Hühnervögel (Galliformes): z.B. Perlhühner, Hokkohühner, Truthühner, Pfauen, Raufußhühner, Fasanen, Kammhühner, Bambushühner, Feldhühner, Frankoline, Wachteln und Flughühner,

Taubenvögel (Columbiformes): Zahlreiche Wildtaubenarten und

Gänsevögel (Anseriformes): Gänse, Pfeifgänse, Enten und Schwäne.

 

Dem Abschlussbericht der aktuellen Zuchttierbestandserfassung des BDRG (Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V.) lässt sich entnehmen, dass eine Vielzahl von Ziergeflügelarten ganz ohne Zuchtbestand sind bzw. oftmals nur eine einzige Zucht mit wenigen Tieren deutschlandweit gemeldet wurde.

Auf der roten Liste der Brutvögel des NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) gilt z.B. der Bestand des Rothuhns bereits als erloschen (Kategorie 0).

Das Auerhuhn, das Birkhuhn und die Moorente sind Beispiele für Ziergeflügelarten, die vom Aussterben bedroht sind (Kategorie 1).

Haselhuhn, Rebhuhn, Knäkente und Turteltaube sind stark gefährdet (Kategorie 2).

Krickente, Löffelente und Spießente gelten als gefährdet (Kategorie 3).

 

Gerade die Zucht solch seltener Wildtierarten trägt zur Bewahrung der Biodiversität unseres Planeten und damit auch zu zukünftigen Evolutionsmöglichkeiten bei.

 

Weitere Informationen über die Zucht und Haltung von Ziergeflügel erhältst Du beim BDRG, bei seinem (Fach-) Verband zur Arterhaltung von Zier- /Wildgeflügel (VZI) im BDRG e.V. oder bei den Regionalverbänden und bei den örtlichen Kleintierzuchtvereinen.